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5.Mose 21 TKW

« Sühnung eines von unbekannter Hand verübten Mordes.

1. Wenn in dem Lande, das dir Jahwe, dein Gott, zum Besitztume verleiht, ein Erschlagener auf dem Felde liegen gefunden wird, ohne daß man weiß, wer ihn erschlagen hat,

2. so sollen deine Vornehmsten und Richter hinausgehen und die Entfernung bis zu den Städten abmessen, die sich rings um den Erschlagenen befinden.

3. Ist dann die dem Erschlagenen zunächst liegende Stadt ermittelt, so sollen die Vornehmsten jener Stadt eine junge Kuh nehmen, mit der noch nicht gearbeitet worden ist, die noch nicht an einem Joche gezogen hat.

4. Dann sollen die Vornehmsten jener Stadt die junge Kuh in ein Thal mit nie versiegendem Wasser hinabführen, wo nicht geackert und nicht gesät wird, und sollen dort im Thale der jungen Kuh das Genick brechen.

5. Darauf sollen die Priester, die Söhne Levis, herzutreten, - denn sie hat Jahwe, dein Gott, erwählt, daß sie ihm dienen und im Namen Jahwes segnen sollen, und nach ihrem Ausspruche wird über jeden Streit und jede Verletzung entschieden, -

6. und alle Vornehmsten jener Stadt, als die, welche dem Erschlagenen am nächsten wohnen, sollen über der jungen Kuh, der im Thale das Genick gebrochen wurde, ihre Hände waschen

7. und sollen anheben und sprechen: Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, und unsere Augen haben die Unthat nicht gesehen.

8. Vergieb, o Jahwe, deinem Volke Israel, das du erlöst hast, und lege deinem Volke Israel nicht die Verantwortung für unschuldig vergossenes Blut auf! So werden sie von der Blutschuld frei werden,

Behandlung kriegsgefangener Frauen. Rechte des Erstgebornen. Autorität der Eltern.

9. und du sollst das unschuldig vergossene Blut aus deiner Mitte hinwegtilgen, damit es dir wohl gehe, wenn du thust, was vor Jahwe recht ist.

10. Wenn du gegen deine Feinde in den Krieg ziehst, und Jahwe, dein Gott, sie in deine Gewalt giebt, und du Gefangene unter ihnen machst

11. und unter den Gefangenen ein Weib von schöner Gestalt erblickst und von Liebe zu ihr ergriffen wirst, daß du sie dir zum Weibe nehmen willst,

12. so bringe sie hinein in dein Haus, daß sie ihr Haupt beschere, ihre Nägel beschneide

13. und ihre Gefangenenkleidung ablege. So soll sie in deinem Hause wohnen und ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang betrauern; und darnach darfst du zu ihr eingehen und sie ehelichen, daß sie dein Weib sei.

14. Wenn sie dir aber nicht mehr gefällt, so hast du sie ganz frei zu geben und darfst sie keinesfalls um Geld verkaufen. Du darfst dich nicht gewaltthätig gegen sie erzeigen, weil du sie geschwächt hast.

15. Wenn ein Mann zwei Frauen hat, von denen er die eine bevorzugt, die andere aber zurücksetzt, und beide ihm Söhne gebären, die bevorzugte wie die zurückgesetzte, und der erstgeborne Sohn von der zurückgesetzten stammt,

16. so darf er, wenn er seinen Söhnen sein Vermögen als Erbe übergiebt, nicht mit Hintansetzung des Sohns der zurückgesetzten, der der Erstgeborne ist, dem Sohne der bevorzugten die Rechte des Erstgebornen verleihen,

17. sondern er hat den wirklichen Erstgebornen, den Sohn der zurückgesetzten, als solchen anzuerkennen, indem er ihm von allem, was er besitzt, doppelten Anteil gewährt; denn dieser ist der Erstling deiner Kraft, ihm gehört das Erstgeburtsrecht.

18. Hat jemand einen mißratenen und widerspenstigen Sohn, der auf die Mahnung seines Vaters und seiner Mutter nicht hören will und ihnen auch, nachdem sie ihn gezüchtigt haben, nicht gehorcht,

19. so sollen ihn seine Eltern ergreifen, ihn vor die Vornehmsten seiner Stadt und zwar zum Thore seine Wohnorts hinausführen

20. und zu den Vornehmsten seiner Stadt sprechen: Dieser unser Sohn da ist mißraten und widerspenstig, will auf unsere Mahnung nicht hören, ist ein Verschwender und Trunkenbold!

Bestattung des Leichnams eines Gehängten.

21. So sollen ihn dann alle Leute aus seiner Stadt zu Tode steinigen, und so sollst du das Böse aus deiner Mitte hinwegtilgen, und ganz Israel soll es vernehmen und sich fürchten.

22. Wenn einer, der ein todeswürdiges Verbrechen begangen hat, mit dem Tode bestraft wird, und man ihn an einen Baum aufgehängt hat,

23. so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Baume hängen bleiben, sondern du hast ihn noch am gleichen Tage zu begraben; denn ein Gehängter ist bei Gott verflucht, und du sollst dein Land nicht verunreinigen, das dir Jahwe, dein Gott, zum Eigentume verleiht.

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