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Hesekiel 44 TKW

« Bestimmungen über das Ostthor des Tempelplatzes, über die künftig allein zum Priestertum Berechtigten und die Bedingungen des heiligen Dienstes.

1. Sodann führte er mich zurück in der Richtung auf das äußere Thor des Heiligtums, das sich nach Osten wendet; das war verschlossen.

2. Und Jahwe sprach zu mir: Dieses Thor soll verschlossen bleiben und nicht geöffnet werden. Niemand darf durch dasselbe eintreten; denn Jahwe, der Gott Israels, ist durch dasselbe eingetreten, darum soll es verschlossen bleiben.

3. Der Fürst - er soll sich darin niederlassen, um vor Jahwe das Opfermahl zu verzehren. Durch die Vorhalle des Thors soll er eintreten und auf demselben Wege soll er es verlassen.

4. Sodann brachte er mich in der Richtung auf das Nordthor vor die Vorderseite des Tempels; da gewahrte ich, wie die Herrlichkeit Jahwes den Tempel Jahwes erfüllte, und ich fiel auf mein Angesicht.

5. Jahwe aber sprach zu mir: Menschensohn, gieb acht und siehe mit deinen Augen und höre mit deinen Ohren alles, was ich jetzt mit dir reden werde in Bezug auf alle Satzungen in betreff des Tempels Jahwes und aller für ihn geltenden Ordnungen; richte deine Aufmerksamkeit auf das Eintreten in den Tempel sowie auf alle Ausgänge des Heiligtums.

6. Und sprich zur Widerspenstigkeit, zum Hause Israel: So spricht der Herr Jahwe: Ihr habt es nun lange genug getrieben mit allen euren Greueln, Haus Israel,

7. indem ihr Fremdlinge, unbeschnittenen Herzens und unbeschnittenen Leibes, hineinbrachtet, daß sie in meinem Heiligtume waren, um meinen Tempel zu entweihen, wenn ihr mir meine Speise, Fett und Blut, darbrachtet, und so meinen Bund bracht zu allen euren übrigen Greueln.

8. Der Besorgung meiner Heiligtümer habt ihr nicht gewartet, sondern bestelltet sie für euch zur Besorgung meines Dienstes in meinem Heiligtume.

9. So spricht der Herr Jahwe: Kein Fremdling, der doch unbeschnittenen Herzens und unbeschnittenen Leibes ist, darf in mein Heiligtum eintreten, - keiner der Fremdlinge, die unter den Israeliten weilen.

10. Vielmehr die Leviten, die sich von mir entfernten, als Israel irre ging, indem sie fern von mir ihren Götzen nachirrten, die sollen ihre Verschuldung tragen.

11. Sie sollen in meinem Heiligtume Dienst thun, als Wachen an den Thoren des Tempels und als Bedienstete des Tempels; sie sollen die Brandopfer und Schlachtopfer für das Volk schlachten und sollen ihnen zur Verfügung stehen, um sie zu bedienen.

12. Weil sie sie dereinst vor ihren Götzen bedienten und so dem Hause Israel beständig ein Anlaß zur Verschuldung wurden, deshalb habe ich meine Hand wider sie erhoben, ist der Spruch des Herrn Jahwe, und sie sollen ihre Verschuldung tragen.

13. Sie dürfen mir nicht nahen, um mir Priesterdienste zu thun und sich allen meinen Heiligtümern, den hochheiligen, zu nahen, sondern sie sollen ihre Schmach tragen und ihre Strafe für ihre Greuel, die sie verübt haben.

14. Ich will sie dazu bestellen, daß sie den Dienst am Tempel besorgen - seine gesamte Bedienung und alle, was es an ihm zu thun giebt.

15. Aber die levitischen Priester - die Zadokssöhne -, die des Dienstes an meinem Heiligtume warteten, als die Israeliten von mir abirrten, die sollen mir nahen, mich selbst zu bedienen, und sollen vor mich hintreten, um mir Fett und Blut darzubringen, ist der Spruch des Herrn Jahwe.

16. Sie sollen in mein Heiligtum eintreten und sie sollen meinem Tische nahen, mich selbst zu bedienen, und sollen meines Dienstes warten.

17. Und wenn sie in die Thore des inneren Vorhofs eintreten, sollen sie linnenen Gewänder anlegen; Wolle darf nicht an sie kommen, wenn sie in den Thoren des inneren Vorhofs und weiter drinnen den Dienst verrichten.

18. Linnene Kopfbunde sollen auf ihrem Haupte und linnene Beinkleider an ihren Schenkeln sein; nicht sollen sie sich mit Schweiß gürten.

19. Und wenn sie in den äußeren Vorhof hinausgehen zum Volke, sollen sie ihre Gewänder ausziehen, in denen sie den Dienst verrichteten, und sie in den Zellen des Heiligtums niederlegen und sollen andere Gewänder anlegen, damit sie nicht das Volk durch ihre Gewänder heiligen.

20. Ihr Haupt sollen sie nicht kahl scheren, aber auch das Haar nicht frei herabhängen lassen, sondern ihr Haupthaar verstutzt tragen.

21. Und Wein soll kein Priester trinken, wenn sie den inneren Vorhof betreten.

22. Sie dürfen sich keine Witwe oder Verstoßene zum Weibe nehmen, sondern nur Jungfaruen vom Samen des Hauses Israel; eine solche Witwe jedoch, die von einem Priester als Witwe hinterlassen ward, dürfen sie heiraten.

23. Und mein Volk sollen sie den Unterschied von heilig und gemein lehren und sie über den Unterschied von unrein und rein unterweisen.

24. Und über Streitfälle sollen sie zu Gericht sitzen; nach meinen Rechten sollen sie sie richten und meine Weisungen und Satzungen sollen sie an allen meinen Festtagen beobachten und meine Sabbate heilig halten.

25. Zu einem Leichnam dürfen sie nicht herantreten, daß sie unrein würden; nur an der Leiche von Vater oder Mutter oder Sohn oder Tochter oder Bruder oder einer Schwester, die noch keinem Mann angehört hat, dürfen sie sich verunreinigen.

26. Und wenn er wieder rein geworden, soll man weitere sieben Tage für ihn zählen.

27. Und an dem Tag, an dem er das Heilige, den inneren Vorhof, wieder betritt, um im Heiligtume Dienst zu thun, soll er sein Sündopfer darbringen, ist der Spruch des Herrn Jahwe.

28. Erbbesitz sollen sie nicht haben - ich bin ihr Erbbesitz! - noch sollt ihr ihnen Eigentum in Israel geben: ich bin ihr Eigentum!

29. Das Speisopfer und das Sündopfer und das Schuldopfer, das sollen sie verzehren, und alles, was in Israel dem Banne verfallen ist, soll ihnen gehören.

30. Und das Beste von allen Erstlingen irgendwelcher Art und alle Hebeopfer irgendwelcher Art von allen euren Hebeopfergaben sollen den Priestern zufallen. Auch das Beste von eurem Schrotmehl sollt ihr dem Priester geben, um Segen auf dein Haus herabzuziehen.

31. Keinerlei Aas und nichts, was zerrissen ward, seien es Vögel oder Vieh dürfen die Priester essen.

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