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4.Mose 15 TKW

« Vorschriften in betreff der Speis- und Trankopfer und des Erstlingkuchens. Steinigung eines Sabbatschänders. Vorschrift in betreff der Quasten an den Kleidern.

1. Und Jahwe redete mit Mose also:

2. Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch zum Wohnsitze geben werde,

3. und Jahwe ein Feueropfer bereiten wollt, es sei nun ein Brandopfer oder ein Schlachtopfer, um ein Gelübde abzutragen oder als freiwillige Gabe oder bei Gelegenheit eurer Feste, um Jahwe einen lieblichen Geruch zu bereiten durch ein Opfer von den Rindern oder den Schafen,

4. so soll der, welcher Jahwe seine Opfergabe darbringt, zugleich ein Zehntel Feinmehl, das mit einem Viertel Hin Öl angemacht ist, als Speisopfer darbringen.

5. An Wein zum Trankopfer aber sollst du bei Brandopfern oder Schlachtopfern ein Viertel Hin für jedes Lamm herrichten.

6. Für einen Widder dagegen sollst du als Speisopfer zwei Zehntel Feinmehl, das mit einem Drittel Hin Öl angemacht ist, herrichten,

7. und an Öl zum Speisopfer ein Drittel Hin; so wirst du Jahwe ein Opfer lieblichen Geruchs darbringen.

8. Wirst du aber einen jungen Stier als Brandopfer oder Schlachtopfer herrichten zur Abtragung eines Gelübdes oder als Heilsopfer für Jahwe,

9. so soll man zu dem jungen Rinde drei Zehntel Feinmehl, die mit einem halben Hin Öl angemacht sind, als Speisopfer darbringen.

10. An Wein zum Trankopfer aber sollst du ein halbes Hin darbringen, als ein Jahwe dargebrachtes Feueropfer lieblichen Geruchs.

11. So soll verfahren werden bei jedem Rinde, bei jedem Widder und bei jedem Lamm von den Schafen oder den Ziegen.

12. Entsprechend der Anzahl der Stücke, die ihr herrichtet, habt ihr Stück für Stück bei einem jeden so zu verfahren.

13. Jeder Landeseingeborne hat nach diesen Bestimmungen zu verfahren, wenn er Jahwe ein Feueropfer lieblichen Geruchs darbringt.

14. Und wenn sich ein Fremder bei euch aufhält oder ein solcher, der für immer unter euch ist, so soll er ebenso verfahren, wie ihr verfahrt.

15. Einerlei Satzung gilt für jedermann, für euch, wie für den Fremden, der sich bei euch aufhält. Das ist eine für alle Zeiten und Geschlechter geltende Satzung: vor Jahwe gilt für den Fremden dasselbe, wie für euch.

16. Ein und dieselben Bestimmungen und Ordnungen gelten für euch und für den Fremden, der sich bei euch aufhält.

17. Und Jahwe redete mit Mose also:

18. Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, in das ich euch bringen werde,

19. so sollt ihr, wenn ihr von dem Getreide des Landes eßt, Jahwe eine Hebe abgeben.

20. Als Erstling eures Schrotmehls sollt ihr einen Kuchen als Hebe abgeben; ebenso, wie die Hebe von der Tenne, sollt ihr sie abgeben.

21. Von den Erstlingen eures Schrotmehls sollt ihr Jahwe eine Hebe geben, von Geschlecht zu Geschlecht.

22. Und wenn ihr euch unvorsätzlich vergeht und irgend eines dieser Gebote, die Jahwe Mose aufgetragen hat, zu befolgen unterlaßt,

23. irgend etwas von dem, was euch Jahwe durch Mose hat befehlen lassen, von dem Tag an, an welchem Jahwe Gebote gab, und weiterhin, von Geschlecht zu Geschlecht,

24. so soll, wenn das Versehen unwissentlich von der Gemeinde begangen worden ist, die ganze Gemeinde einen jungen Stier zum Brandopfer herrichten, zu einem lieblichen Geruch für Jahwe, nebst dem zugehörigen Speisopfer und Trankopfer, wie es sich gebührt, und einen Ziegenbock zum Sündopfer.

25. Wenn nun der Priester der ganzen Gemeinde der Israeliten Sühne geschafft haben wird, so wird ihnen vergeben werden. Denn es war ein Versehen, und sie haben ihre Opfergabe in Gestalt eines Feueropfers für Jahwe, dazu ihr Sündopfer vor Jahwe wegen ihres Versehens dargebracht.

26. So wird dann der ganzen Gemeinde der Israeliten, sowie dem Fremden, der sich unter ihnen aufhält, vergeben werden; denn das Vergehen fiel dem ganzen Volke zur Last.

27. Wenn sich dagegen ein einzelner unvorsätzlich vergeht, so hat er eine einjährige Ziege als Sündopfer darzubringen.

28. Und der Priester soll dem, der sich durch sein Versehen unvorsätzlich gegen Jahwe vergangen hat, Sühne schaffen, indem er die Sühnegebräuche für ihn vollzieht, so wird ihm vergeben werden.

29. Ein und dieselbe Bestimmung gilt für euch, - für den Landeseingebornen unter den Israeliten, wie für den Fremden, der sich unter ihnen aufhält, - wenn jemand unvorsätzlich etwas thut.

30. Wenn aber jemand vorsätzlich sündigt, er sei ein Landesdeingeborner oder ein Fremder, der lästert Jahwe; ein solcher soll hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen.

31. Denn er hat das Wort Jahwes für nichts geachtet und sein Gebot zu nichte gemacht; ein solcher soll unerbittlich weggetilgt werden - seine Verschuldung lastet auf ihm.

32. Während die Israeliten in der Steppe waren, ertappten sie einen Mann, der am Sabbattage Holz laß.

33. Da brachten ihn die, welche ihn beim Holzlesen ertappt hatten, zu Mose und Aaron und zu der ganzen Gemeinde.

34. Und man legte ihn in Gewahrsam; denn es war noch keine Bestimmung darüber vorhanden, was mit ihm zu geschehen habe.

35. Jahwe aber sprach zu Mose: Der Mann ist mit dem Tode zu bestrafen; die ganze Gemeinde soll ihn außerhalb des Lagers steinigen!

36. Da führte ihn die ganze Gemeinde hinaus vor das Lager und steinigte ihn zu Tode, wie Jahwe Mose befohlen hatte.

37. Und Jahwe sprach zu Mose also:

38. Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen, sie sollen sich Quasten an den Zipfeln ihrer Kleider machen, sie und ihre Nachkommen, und an jeder Zipfelquaste eine Schnur von blauem Purpur anbringen.

39. Das soll euch ein bedeutsamer Schmuck sein: wenn ihr ihn anseht, so sollt ihr aller Gebote Jahwes gedenken, daß ihr nach ihnen thut und nicht abschweift zu dem, was euer Herz und eure Augen gelüstet, durch die ihr euch zur Abgötterei verführen laßt;

40. damit ihr aller meiner Gebote eingedenk seid und nach ihnen thut und so heilig seid vor eurem Gott.

41. Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten weggeführt hat, um euer Gott zu sein, ich, Jahwe, euer Gott!

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