4.Mose 28 TKW
1. Und Jahwe redete mit Mose also:
2. Befiehl den Israeliten und sprich zu ihnen: Ihr sollt acht darauf haben, mir meine Opfergaben, meine Speise in Gestalt der für mich bestimmten Feueropfer zum lieblichen Geruch für mich, zur bestimmten Zeit darzubringen.
3. Und sprich zu ihnen: Das sind die Feueropfer, die ihr Jahwe darzubringen habt: Tag für Tag zwei fehllose einjährige Lämmer als regelmäßiges Brandopfer.
4. Das eine Lamm sollst du am Morgen herrichten und das andere Lamm sollst du gegen Abend herrichten
5. und ein Zehntel Epha Feinmehl, das mit einem Viertel Hin Öl aus zerstoßenen Oliven angemacht ist, zum Speisopfer.
6. Das ist das regelmäßige Brandopfer, das am Berge Sinai hergerichtet ward zum lieblichen Geruch, als ein Jahwe dargebrachtes Feueropfer.
7. Und als das zugehörige Brandopfer soll ein Viertel Hin zu jedem Lamme kommen. Im Heiligtum ist Jahwe das Würzwein-Trankopfer zu spenden.
8. Das andere Lamm aber sollst du gegen Abend herrichten; mit demselben Speisopfer, wie am Morgen, und dem zugehörigen Trankopfer sollst du es herrichten als ein Jahwe dargebrachtes Feueropfer lieblichen Geruchs.
9. Am Sabbattage zwei einjährige fehllose Lämmer nebst zwei Zehnteln mit Öl angemachten Feinmehls als Speisopfer und dem zugehörigen Trankopfer.
10. Das ist das an einem jeden Sabbat neben dem regelmäßigen Brandopfer und dem zugehörigen Trankopfer darzubringende Brandopfer.
11. Je am ersten Tag eurer Monate aber habt ihr Jahwe als Brandopfer darzubringen: zwei junge Stiere, einen Widder und sieben einjährige fehllose Lämmer;
12. dazu auf jeden Farren drei Zehntel mit Öl angemachtes Feinmehl als Speisopfer, auf jeden Widder zwei Zehntel mit Öl angemachtes Feinmehl als Speisopfer,
13. und auf jedes Lamm je ein Zehntel mit Öl angemachtes Feinmehl als Speisopfer - als ein Brandopfer lieblichen Geruchs, als ein Jahwe dargebrachtes Feueropfer.
14. Und was die zugehörigen Trankopfer anlangt, so soll auf jeden Farren ein halbes Hin Wein kommen, auf jeden Widder ein Drittel Hin und auf jedes Lamm ein Viertel Hin. Das ist das an einem jeden Neumonde das ganze Jahr hindurch darzubringende Brandopfer.
15. Dazu ein Ziegenbock zum Sündopfer für Jahwe; neben dem regelmäßigen Brandopfer und dem zugehörigen Trankopfer soll er hergerichtet werden.
16. Im ersten Monat aber, am vierzehnten Tage des Monats, findet Passahfeier für Jahwe statt.
17. Und am fünfzehnten Tage desselben Monats findet Festfeier statt. Sieben Tage hindurch sollen ungesäuerte Brote gegessen werden.
18. Am ersten Tage findet Festversammlung am Heiligtume statt; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.
19. Und als Feueropfer in Gestalt von Brandopfern sollt ihr Jahwe darbringen: zwei junge Stiere, einen Widder und sieben einjährige Lämmer - fehllos sollt ihr sie liefern.
20. Dazu als Speisopfer mit Öl angemachtes Feinmehl; drei Zehntel sollt ihr zu dem Farren und zwei Zehntel zu dem Widder herrichten.
21. Je ein Zehntel aber soll man zu jedem der sieben Lämmer herrichten.
22. Ferner einen Bock zum Sündopfer, um euch Sühne zu schaffen.
23. Diese alle sollt ihr außer dem Morgen-Brandopfer, welches als regelmäßiges Brandopfer gebracht wird, herrichten.
24. Ebendieselben Opfer sollt ihr sieben Tage lang Tag für Tag als eine Jahwe dargebrachte Feueropferspeise lieblichen Geruchs herrichten; neben dem regelmäßigen Brandopfer und dem zugehörigen Trankopfer sind sie herzurichten.
25. Am siebenten Tag aber sollt ihr Festversammlung am Heiligtum abhalten; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.
26. Und am Tage der Erstlinge, wenn ihr Jahwe ein Speisopfer vom neuen Getreide darbringt, an eurem Wochenfeste, sollt ihr Festversammlung am Heiligtum abhalten; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.
27. Und an Brandopfern zum lieblichen Geruch für Jahwe sollt ihr darbringen: zwei junge Stiere, einen Widder und sieben einjährige Lämmer.
28. Dazu als Speisopfer mit Öl angemachtes Feinmehl; drei Zehntel zu jedem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder,
29. je ein Zehntel zu jedem der sieben Lämmer.
30. Ferner einen Ziegenbock, um euch Sühne zu schaffen.
31. Außer dem regelmäßigen Brandopfer und dem zugehörigen Speisopfer nebst den zugehörigen Trankopfern sollt ihr sie herrichten; fehllos sollt ihr sie liefern.