4.Mose 30 HFA
1. Alle diese Bestimmungen teilte Mose den Israeliten mit.
2. Danach gab Mose den Oberhäuptern der Stämme Israels erneut eine Weisung vom Herrn weiter:
3. »Wenn jemand dem Herrn etwas verspricht oder sich mit einem Eid verpflichtet, auf irgendetwas zu verzichten, darf er sein Wort nicht brechen. Er muss alles tun, was er gesagt hat.
4. Gibt eine junge Frau, die noch bei ihren Eltern lebt, dem Herrn ein Versprechen
5. und ihr Vater lässt sie gewähren, so hat sie sich daran zu halten.
6. Erhebt aber ihr Vater am selben Tag, an dem er davon hört, Einwände gegen ihr Gelübde, wird es ungültig. Dann wird der Herr ihr verzeihen, dass sie es nicht einhält.
7. Wenn eine Frau sich vor ihrer Heirat durch ein Gelübde oder ein leichtfertiges Versprechen zu irgendetwas verpflichtet hat
8. und ihr Mann dazu schweigt, muss sie ihr Wort halten.
9. Erhebt er jedoch am selben Tag Einspruch, an dem er davon erfährt, ist sie nicht mehr an ihr Versprechen gebunden. Der Herr wird ihr vergeben, wenn sie in diesem Fall ihr Wort nicht hält.
10. Ist aber die Frau, die dem Herrn ein Versprechen gibt, verwitwet oder geschieden, so muss sie es erfüllen.
11. Legt eine verheiratete Frau ein Gelübde ab
12. und ihr Mann sagt nichts dagegen, muss sie tun, was sie versprochen hat.
13. Der Mann kann das Gelübde jedoch am selben Tag aufheben, an dem er davon hört. Der Herr wird der Frau verzeihen, dass sie es nicht einhält.
14. Der Mann hat das Recht, alles für ungültig zu erklären oder zu bestätigen, was seine Frau versprochen hat, ganz gleich ob sie etwas tun oder auf etwas verzichten wollte.
15. Wenn er sich am Tag, an dem er davon erfährt, nicht dazu äußert, bestätigt er ihr Gelübde. Durch sein Schweigen wird es verbindlich.
16. Hebt er das Gelübde nach dem ersten Tag auf, trifft ihn allein die Schuld, wenn es gebrochen wird.«
17. Diese Weisungen erhielt Mose vom Herrn. Sie regeln den Umgang mit Gelübden von verheirateten und unverheirateten Frauen und bestimmen, welchen Einfluss Väter und Ehemänner auf die Gelübde haben.