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4.Mose 36 TKW

« Nachtrag zu dem Gesetz in betreff der Erbtöchter.

1. Es traten aber heran die Familienhäupter des Geschlechts der Söhne Gileads, des Sohnes Machirs, des Sohnes Manasses, aus den Geschlechtern der Söhne Josephs. Die brachten vor Mose und den Fürsten, den Stammhäuptern der Israeliten, ein Anliegen vor

2. und sprachen: Jahwe hat dir, o Herr, befohlen, den Israeliten das Land vermittelst des Loses zum Erbbesitze zu geben; auch wurde dir, o Herr, von Jahwe befohlen, das Erbe unseres Stammgenossen Zelophhad seinen Töchtern zu geben.

3. Wenn diese nun einen Abkömmling der übrigen Stämme der Israeliten heiraten, so wird ihr Erbbesitz dem Erbbesitz unserer Väter entzogen und zu dem Erbbesitze des Stammes derer hinzugefügt, mit denen sie sich verheiraten, und der uns zufallende Erbbesitz wird dadurch geschmälert.

4. Wenn dann für die Israeliten das Halljahr kommt, so wird ihr Erbbesitz zu dem Erbbesitze des Stammes derer hinzugefügt werden, mit denen sie sich verheiraten; dem Erbbesitz unseres väterlichen Stammes aber wird ihr Erbbesitz entzogen werden.

5. Da gab Mose den Israeliten nach dem Befehle Jahwes folgende Anweisung: der Stamm der Söhne Josephs hat recht geredet.

6. Das ist's, was Jahwe in betreff der Töchter Zelophhads befohlen hat: Sie mögen sich verheiraten, mit wem es ihnen gefällt; nur müssen sie einen Angehörigen ihres väterlichen Stammes heiraten,

7. damit nicht israelitischer Erbbesitz von einem Stamme zum andern übergehe. Vielmehr sollen sämtliche Israeliten an dem Erbbesitz ihres väterlichen Stammes festhalten.

8. Und alle Mädchen, die in einem der israelitischen Stämme zu Erbbesitz gelangen, müssen einen Angehörigen ihres väterlichen Stammes heiraten, damit sämtliche Israeliten den väterlichen Erbbesitz behaupten,

9. und nicht Erbbesitz von einem Stamme zum andern übergehe. Vielmehr sollen sämtliche israelitischen Stämme an ihrem Erbbesitze festhalten.

10. Wie Jahwe Mose befohlen hatte, so taten die Töchter Zelophhads,

11. indem Mahla, Thirza, Hogla, Milka und Noa, die Töchter Zelophhads, die Söhne ihrer Oheime heirateten.

12. Mit Männern aus den Geschlechtern der Söhne Manasses, des Sohnes Josephs, verheirateten sie sich, so daß ihr Erbbesitz bei dem Stamme verblieb, zu dem das Geschlecht ihres Vaters gehörte.

13. Das sind die Gebote und Rechtssatzungen, die Jahwe in den Steppen Moabs am Jordan gegenüber Jericho den Israeliten durch Mose anbefahl.