Römer 13 TKW
1. Jedermann sei unterthan der obrigkeitlichen Gewalt, denn es gibt keine Obrigkeit, die nicht von Gott wäre; wo sie ist, ist sie von Gott angeordnet.
2. Wer also der Obrigkeit sich widersetzt, der lehnt sich auf wider Gottes Ordnung; die Aufrührer aber werden sich ihr Gericht holen.
3. Die Herrscher sind nicht zum Schrecken da für das rechtschaffene Thun, sondern für das böse. Willst du keine Furcht haben vor der Obrigkeit? so thue das Gute, und du wirst von ihr Lob haben.
4. Denn sie ist Gottes Gehilfe für dich zum Guten. Thust du aber Böses, dann fürchte dich; denn sie trägt das Schwert nicht umsonst. Sie ist Gottes Gehilfe, Gerichtsvollstrecker für den, der Böses thut.
5. Darum ist es geboten sich ihr zu unterwerfen, nicht nur um des Zorngerichtes, sondern auch um des Gewissens willen.
6. Darum sollt ihr auch die Steuern entrichten; denn es sind Gottes Beamte, die eben dazu auf ihrem Posten sind.
7. Gebet jedem was er zu fordern hat, Steuer dem die Steuer gebührt, Zoll dem der Zoll gebührt, Furcht dem Furcht, Ehre dem Ehre gebührt.
8. Bleibet niemand etwas schuldig, als daß ihr euch unter einander liebt. Wer den Nächsten liebt, der hat das Gesetz erfüllt.
9. Denn das Wort: du sollst nicht ehebrechen, nicht töten, nicht stehlen, nicht begehren, und alle weiteren Gebote sind zusammengefaßt in diesem Worte, nämlich: du sollst deinen Nächsten lieben, wie dich selbst.
10. Die Liebe bereitet dem Nächsten nichts Böses, also ist in der Liebe das ganze Gesetz begriffen.
11. Und das thut in Erkenntnis der Zeit, nämlich, daß die Stunde für euch da ist, aus dem Schlafe zu erwachen; denn die Errettung steht uns heute näher, als da wir anfiengen zu glauben.
12. Die Nacht ist vorgerückt, der Tag ist herbeigekommen. So lasset uns also ablegen die Werke der Finsternis und anziehen die Waffen des Lichtes.
13. Gleich als am Tage lasset uns wohlanständig wandeln, nicht mit Gelagen und Zechen, nicht mit Unzucht und Ueppigkeit, nicht mit Streit und Neid,
14. sondern ziehet an den Herrn Jesus Christus, und pfleget nicht das Fleisch zu Lüsten.